Firmenversicherung - Berufshaftpflicht.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtschäden ab, die der Versicherungsnehmer in Ausübung seines Berufes verursacht. Die Deckung von Vermögensschäden ist dabei von besonderer Bedeutung, da Versicherungsschutz gewährt wird, wenn aus der Berufstätigkeit des Versicherten heraus ein Vermögensschaden eintritt, also ein Haftungsfall eintritt.
Tritt ein Schaden ein, werden von der Versicherung in der Regel übernommen:
- zu leistende Entschädigungen
- Kosten der Schadensabwicklung
- die Kosten des rechtlichen Beistands
- juristische Prüfungen zur Berechtigung und Höhe der Forderung
- die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen auf Schadensersatz
Die Berufshaftpflichtversicherung ist insbesondere für Freiberufler und bestimmte Berufebilder wichtig und teilweise auch gesetzlich vorgeschrieben:
- Architekten und Bauingenieure - meist nach ihrer Berufsordnung, nach vertraglichen Vereinbarungen oder den verschiedenen landesrechtlichen Bauordnungen
- Rechts- & Patentanwälte nach § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Notare nach § 19 der Bundesnotarordnung (BNotO)
- Steuerberater nach § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsunternehmen nach § 54 Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)
- Zahnärzte – bspw. nach § 4 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer muss der Zahnarzt ausreichend gegen Haftpflichtansprüche aus seiner beruflichen Tätigkeit versichert sein
- Ärzte, bspw. nach § 21 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte – BO
- Apotheker, bspw. nach § 16 Berufsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- Unternehmensberater sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet, sollten aber aufgrund der Höhe eventuell geltend gemachter Haftungsansprüche über ausreichend Versicherungsschutz verfügen
Aber auch andere Berufsgruppen, wie Polizeibeamte und Schausteller sollten über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
Haftpflichtschäden sind nicht kalkulierbar, die Höhe der versicherten Haftungssumme und der Leistungsumfang allgemein sollte deshalb angemessen gewählt werden.
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