Firmenversicherung - Sachversicherung - Geschäftsinhalt.

Inhaltsversicherung

In der Inhaltsversicherung (Geschäftsinhaltsversicherung) werden

  • Die gesamte kaufmännische und technische Geschäfts- und Betriebseinrichtung,
  • Die Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen,
  • Alle Waren und Vorräte,
  • fremdes Eigentum im Gewahrsam des Unternehmens

gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser und Sturm versichert, soweit dies vereinbart ist.

Zur Abrundung des Geschäftsversicherungsschutzes kann insbesondere noch eine

  • Betriebsunterbrechungsversicherung (Klein-BU-Versicherung),
  • Glasversicherung,
  • Feuerhaftungsversicherung,
  • Elektronikversicherung,
  • Elementarschadenversicherung

in Frage kommen.

Eine private Absicherung ist selbstverständlich auch möglich. Versichert ist der gesamte Hausrat. Hausrat ist ein Sachbegriff, d.h., unter diesem Begriff werden verschiedene Sachen zusammengefaßt, ohne daß sie im Versicherungsvertrag einzeln benannt werden müssen.

Zum Hausrat gehören nach den Versichrungsbedingungen

  • Die Einrichtung (z.B. Möbel),
  • Die Gebrauchsgüter (z.B. Geschirr),
  • Die Verbrauchsgüter (z.B. Nahrungsmittel),
  • Das Bargeld, die Wertsachen (z.B. Schmuck)

eines Haushaltes.

 


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