Privat - KFZ - Haftpflichtversicherung.

Jeder Kfz-Halter ist gesetzlich verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. So wird sichergestellt, dass Verkehrsopfer ihren Schaden auch dann ersetzt bekommen, wenn der eigentliche Unfallverursacher dazu nicht in der Lage ist. Aber auch der Unfallverursacher selbst ist geschützt, denn bei schuldhaftem Handeln ist er laut BGB zu unbegrenztem Schadenersatz verpflichtet. Da könnte ein Verkehrsunfall schnell den finanziellen Ruin bedeuten.

Aber allein mit der Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Schutz vor den möglichen finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls nicht gegeben. Denn der Schaden am eigenen Fahrzeug des Unfallverursachers ist hierüber nicht versichert.

Um auch in diesem Fall auf der sicheren Seite zu sein, bedarf es einer Vollkaskoversicherung, die bei selbstverschuldeten Unfällen oder wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann den Fahrzeugschaden ersetzt. Daneben leistet die Vollkasko noch bei Vandalismus oder wenn sich eine in der Teilkasko versicherte Gefahr verwirklicht. Diese kann auch separat abgeschlossen werden.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten oder den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen

Der Autoschutzbrief ist eine preiswerte und bedarfsgerechte Ergänzung des Versicherungsschutzes mit zahlreichen Leistungen bei Panne oder Unfall sowie Fahrzeugausfall oder bei Krankheit während der Reise.

Einige Schutzbriefleistungen für Sie im Überblick: Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort; Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall; Mietwagen bei Fahrzeugausfall; Übernachtung bei Fahrzeugausfall; Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall; Krankenrücktransport.

Mit dem Verkehrsrechtschutz runden Sie den Versicherungsschutz rund um das Auto ab. Versichern Sie das Prozessrisiko bei der Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche, z. B. wegen Reparatur- und Mietwagenkosten oder auch im Falle eines Personenschadens z. B. wegen Schmerzensgeld und Behandlungskosten. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Und welche Versicherung kommt dafür auf, wenn ein Insasse des eigenen Autos verletzt oder gar getötet wird? Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet den Mitfahrern nicht immer Schadenersatz. Wenn z. B. ein so genanntes "unabwendbares Ereignis" oder „höhere Gewalt“ vorliegt, haben die Insassen keine Ansprüche. Und der Fahrer selbst ist sowieso nicht mitversichert. Da hilft nur eine Insassen-Unfallversicherung. Sie leistet unbürokratisch und schnell ohne Prüfung der Rechtslage. Der Versicherungsschutz kann vereinbart werden für den Fall

  • des Todes (Todesfall-Leistung);
  • dauernder Unfallfolgen (Invaliditätleistung);
  • der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit (Tagegeld);
  • stationärer Heilbehandlung (Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld).


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