Krankenversicherung - Entstehung/Bedeutung.
Entstehung und Bedeutung der Krankenversicherung
Der Wunsch nach Gesundheit ist seit jeher eines der primären Bedürfnisse der Menschheit. Trotz aller medizinischen Fortschritte können Erkrankungen nicht verhindert werden. Deshalb ist die Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheiten ein wichtiges Ziel jeden Individuums.
Ursprünge der Krankenversicherung
Die Entwicklung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung basiert auf gemeinsamen Wurzeln.
Bereits die Griechen und die Römer des Altertums kannten Formen der sozialen Sicherung gegen das Krankheitsrisiko. Im Römischen Reich schlossen sich die Leute einfachen Standes zu einer Vereinigung zusammen ("collegia tenuiorium"), die ihren Mitgliedern kostenlose ärztliche Behandlung durch angestellte Ärzte gewährte. In der Folgezeit waren es überwiegend die Kirchen, die sich um die Kranken und Bedürftigen kümmerten.
In Deutschland lässt sich die Krankenversicherung auf die Selbsthilfeeinrichtungen des Handwerks, des Handels und des Bergbaus zurückführen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts kam es dann zur Gründung von Krankenunterstützungskassen und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, denen vornehmlich selbständige Gewerbetreibende angehörten. Die erste Aktiengesellschaft, die ausschließlich die private Krankenversicherung betrieb, wurde 1913 gegründet.
Trennung in gesetzliche und private Krankenversicherung
Von besonderer Bedeutung für die Ordnung und Entwicklung des Krankenversicherungswesens war das auf die berühmte Kaiserliche Botschaft Wilhelm I. von 1881 zurückgehende Gesetz vom 15.06.1883, betreffend die "Krankenversicherung der Arbeiter". Damit wurde die Trennung der Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit Versicherungspflicht für bestimmt Personenkreise und eine private Krankenversicherung (PKV) eingeleitet.
Entwicklung der heutigen Krankenversicherung
Als eigentliche Gründerzeit der PKV gilt die Zeit nach der Inflation von 1924. Der Bedarf an wirtschaftlicher Sicherung war in weiten Kreisen des Mittelstandes nach den Verlusten durch die Inflation gewachsen, und man suchte deshalb Schutz in der privaten Krankenversicherung. Diese nahm daher einen ungeahnten Aufschwung.
Nach der Währungsreform 1948 setzte für die PKV ein über Jahrzehnte währender Existenzkampf gegen die gesetzliche Pflichtversicherung der GKV ein, da die GKV immer mehr Personenkreise vereinnahmte. Die Situation verbesserte sich für die PKV erst ab Mitte der siebziger Jahre, als aufgrund veränderter Bestimmungen zur Pflichtversicherungsgrenze in der Krankenversicherung mehr Personen von GKV zur PKV wechselten als umgekehrt.
Mitte der siebziger Jahre setzte eine Kostenexplosion im Gesundheitswesen ein, die sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung betraf. Die Folge waren Reformen im Gesundheitswesen. Das Gesundheitsreformgesetz von 1988, das am 01.01.1989 in Kraft trat, begünstigte die PKV insofern, als jetzt auch Arbeiter frei entscheiden können, ob sie in die PKV wechseln wollen, wenn sie aufgrund der Höhe ihres Einkommens nicht mehr versicherungspflichtig sind.
Das Jahr 1990 stand für die PKV unter besonderen Vorzeichen, da sie infolge der deutschen Einheit im östlichen Teil Deutschlands wieder Versicherungsschutz anbieten kann, was ihr seit 1945 verwehrt war.
Im Jahr 1993 wurden durch das Gesundheitsstrukturgesetz weitere kostendämpfende Maßnahmen im Gesundheitswesen eingeleitet, da es mit dem Gesundheitsreformgesetz nicht gelungen war, die GKV-Finanzen umfassend zu sanieren.
Die Einführung des europäischen Binnenmarktes im Jahr 1994 brachte auch für die PKV wesentliche Änderungen. Alle europäischen Krankenversicherer können nunmehr in jedem Staat der EU Krankenversicherungsprodukte anbieten, wenn sie von der Aufsichtsbehörde ihres Herkunftslandes (Sitzlandprinzip) eine Erlaubnis zur Geschäftstätigkeit besitzen. Soweit der private Krankenversicherungsvertrag die gesetzlich vorgesehene Krankenversicherung ganz oder teilweise ersetzen soll (substituive Krankenversicherung), sind die hierzu erlassenen speziellen Rechtsvorschriften zu beachten.
Am 01.01.1995 ist das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) in Kraft getreten. Es sieht die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung für gesetzlich und privat Krankenversicherte vor.
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