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Maschinenversicherung

Die zunehmende Technologisierung unserer Arbeitswelt bringt nicht nur entscheidende Wettbewerbsvorteile und Annehmlichkeiten für die einzelnen Betriebe, sondern aufgrund der komplizierten Technik und dem mit der Anschaffung verbundenen oft erheblichen Investitionsvolumen auch zusätzliche Gefahren mit sich. Zerstörung oder Verlust stellen ein ernstzunehmendes Risiko dar und können jedem Unternehmen finanziell schwer zu schaffen machen. Sorgen Sie vor und schützen Ihre Investitionen mit einer Maschinen-Versicherung. Damit stehen Sie auf der sicheren Seite. Die Maschinenversicherung ersetzt alle unvorhergesehen eintretenden Sachschäden an den versicherten stationären (AMB) und mobilen Maschinen (ABMG). Die Maschinenversicherung bietet damit umfassenden Versicherungsschutz bei den täglichen Gefahren.

Maschinenversicherung stationär (AMB)

In der Maschinenversicherung nach AMB sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Maschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstigen technischen Einrichtungen versichert. Sie umfasst Maschinen und maschinelle Anlagen die nicht für den beweglichen Einsatz gebaut wurden:

  • Arbeitsmaschinen, wie bspw. Dreh- und Fräsmaschinen, Offsetdruckmaschinen, Kühlmaschinen, Sortieranlagen, Pressen, Stanzen, Vollgatter etc.
  • Kraftmaschinen, wie bspw. Turbinen, Kompressoren, Generatoren, Transformatoren, Windkraftanlagen, Schweißaggregate, Motoren u.ä.
  • Sonstige technische Anlagen
  • mitversichert sind auch, nicht auswechselbare Datenträger und Systemdaten, Öle und Gase von Transformatoren, Kondensatoren und Schaltanlagen, die Maschinenelement sind und nicht der Schmierung dienen, Teile (z.B. Transportbänder), die als Folge eines versicherten Schadens an anderen Teilen der versicherten Sache beschädigt wurden, Röhren von versicherten Sachen.

Der Versicherungsschutz kann erweitert werden, bspw. um Ölfüllungen von Turbinen, Zusatzgeräte, Reserveteile, Fundamente versicherter Maschinen, Auskleidungen, Ausmauerungen und Beschichtungen von Öfen, Feuerungs- und sonstigen Erhitzungsanlagen, Dampferzeugern und Behältern u. Ä.

Die Maschinenversicherung stationär bietet Versicherungsschutz bei unvorhergesehenen eintretenden Schäden durch:

  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern;
  • Wassermangel in Dampfkesseln oder Dampfgefäßen;
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
  • äußeren Einwirkungen;
  • Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit und Fahrlässigkeit;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Bildung von Lichtbögen;
  • Sturm, Frost und Eisgang (Beachten Sie: Maßgeblich bei Sturmschäden ist nicht die Sturmstärke 8 nach AStB 87 oder VGB 88, sondern die Unvorhersehbarkeit des Sturms, wenn dieser für den Schaden ursächlich ist.);
  • Über- (i.d.R. mit Einschränkungen) oder Unterdruck.

Beachten Sie jedoch, dass sich Gefahren, die über die Feuerversicherung und Diebstahlversicherung versicherbar sind, von der Maschinenversicherung stationär nicht abgedeckt werden.

Tritt ein Schaden ein, werden alle Kosten, die zur Wiederherstellung der Maschine nötig sind, vom Versicherer übernommen. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert ersetzt. Maßgeblich für die Höhe der Versicherungssumme ist der jeweils gültige Listenpreis (Neuwert) einschließlich der Bezugskosten der zu versichernden Maschinen.

Maschinenversicherung mobil (AMBG)

Die Maschinenversicherung mobil umfasst fahrbare oder transportable Maschinen, also Maschinen, deren Hauptzweck im Zusammenhang mit einer Transporttätigkeit besteht.

Versicherte Sachen sind:

  • Fahrbare und transportable Baugeräte, wie bspw. Kräne, Baumaschinen, Brecheranlagen, Mobile Betonpumpen etc.;
  • sonstige Sachen, wie bspw. nicht auswechselbare Datenträger und Systemdaten;
  • mitversichert sind Teile die als Folge eines versicherten Schadens an anderen Teilen der versicherten Sache beschädigt wurden bspw. Werkzeuge, Transportbänder, Seile, Siebe, Riemen, Schläuche, Raupen, Ketten, Beton- und Steinkübel, Bereifungen, Kabel etc.

Der Versicherungsschutz kann um verschiedenen Posten erweitert werden. So bspw. um die Kosten für Dekontaminations- Entsorgungs- und Aufräumungsarbeiten, Luftfracht sowie für Zusatzgeräte und Reserveteile versicherter Sachen aber auch um Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Raub etc.

Die Maschinenversicherung mobil bietet Versicherungsschutz bei unvorhergesehenen eintretenden Schäden durch:

  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
  • Brand, Blitzschlag oder Explosion, sowie deren Folgeschäden;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
  • Naturgewalten;
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit;
  • Montage oder Demontage;
  • während der Dauer von Transporten (Ausnahme i.d.R. Seetransporte) oder
  • durch Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung.

Im Schadenfall werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt. Handelt es sich um einen Totalschaden, wird der Zeitwert abzüglich möglicher Restwerte erstattet.


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