Rechtsschutzversicherung.

Versicherungsformen

Nach der Systematik des bedarfsorientierten Versicherungsschutzes wird dem VN durch die einzelne Risikoart nur in „bestimmten Eigenschaften“ Versicherungsschutz gewährt, z.B.

  • im Privat-Rechtschutz für Selbständige als „Privatmann, Freiberufler ...“
  • im Verkehrs-Rechtschutz als „Kraftfahrer, Fußgänger ... “
  • im Firmen-Rechtschutz als „Gewerbetreibender, Arbeitgeber ... “

In den einzelnen Risikoarten sind jeweils unterschiedliche, dem Risiko angemessene Leistungsarten zusammengefasst worden.

Natürlich sind im Rahmen der Vertragsfreiheit auch vom üblichen Marktangebot abweichende Kombinationen möglich. Das erschwert allerdings die Tarifierung und die Vergleichbarkeit der Risikoarten – insbesondere wenn noch individuelle Ein- und Ausschlüsse hinzukommen.

Gründe für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung

Jedes Jahr stehen Millionen von Bundesbürgern vor Gericht, werden Millionen von Straf- und Bußgeldverfahren verhandelt.

  • Dies liegt nicht zuletzt an den zunehmenden Rechtsstreitigkeiten, insbesondere in den Bereichen des Miet-, Arbeits- und Sozialrechts.
  • Fast alles, was Menschen tun oder unterlassen, unterliegt heute der Rechtsordnung oder rechtlichen Beurteilungen.
  • Gleichzeitig werden nicht nur die Rechtssprechungsurteile sondern auch die Gesetze, Rechtsverordnungen und Durchführungsbestimmungen immer zahlreicher, unüberschaubarer und komplizierter. Ohne juristischen Beistand kann daher der einzelne Bürger sein Rechtsinteresse kaum mehr wahren.
  • Hinzu kommt, dass nach deutschem Recht derjenige, der in einem Zivilprozess verliert, die gesamten Kosten des Rechtsstreits, also auch die Kosten der Gegenpartei, zu tragen hat.
  • Schließlich sind im Rechtsbereich, wie in anderen Dienstleistungsbereichen auch, die Kosten in den letzten Jahren unverhältnismäßig stark gestiegen; z.T. liegt das Prozesskostenrisiko, insbesondere bei Inanspruchnahme mehrer Instanzen, höher als der Streitwert.

Beispiel:

Nach einem Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden geht es vor Gericht um Schadenersatzansprüche in Höhe von ca. 5.000 €. Die Kosten in 2 Instanzen betragen ca. 6.000 €.


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Die Rechtsschutz-Versicherung:
 
 Enstehung und Bedeutung