Rechtsschutzversicherung.

Entstehung und Bedeutung der Rechtsschutzversicherung

Die in Deutschland über 60 Jahre alte Rechtsschutzversicherung erlangte erst mit der Entwicklung des Kraftverkehrs größere Bedeutung. Wurde sie von den ersten Unternehmen im wesentlichen noch als Dienstleistung (Rechtsberatung und Prozessführung durch den VR) erbracht, war dies spätestens seit der höchstrichterlichen Entscheidung zugunsten des Anwaltsmonopols im Jahre 1961 nicht mehr möglich.

Mit diesem Urteil ist die Rechtsschutzversicherung in Deutschland nicht mehr berechtigt, zur Durchsetzung der Ansprüche der Versicherten, selbst Verhandlungen mit der Gegenpartei zu führen. Als mehr oder weniger „reine Kostenversicherung“ beschränkt sie sich seitdem auf die Erstattung der mit der Wahrnehmung rechtlicher Interessen verbunden Kosten.

Inzwischen betreiben in der Bundesrepublik mehr als 40 Gesellschaften das Rechtsschutzgeschäft. Dabei werden weit mehr als 10 Rechtsschutzformen angeboten und nicht mehr nur für den Verkehrsbereich, sondern auch für den privaten, beruflichen und gewerblichen Bereich.

Aufgrund einer EG-Richtlinie wurde im Jahre 1990 das strenge Spartentrennungsprinzip für die Rechtsschutzversicherung aufgehoben. Seitdem kann sie auch mit anderen Sparten (Kompositverband) betrieben werden, allerdings nur unter Voraussetzung, dass die Schadensregulierung auf ein rechtlich selbstständiges Schadenabwicklungsunternehmen ausgegliedert wird (Funktionsausgliederung). Denn nach wie vor soll zum Schutz des Versicherten eine Interessenkollision vermieden werden, die sich daraus ergeben kann,

  • dass einem Kunden Rechtsschutz gewährt werden muss und
  • dieser Kunde gleichzeitig in einem Haftpflichtversicherungsfall als Anspruchsteller auftritt, weil der Anspruchsgegner zufällig bei demselben Unternehmen haftpflichtversichert ist.

Faktisch besteht das Spartentrennungsgebot daher auch noch nach dieser Novellierung (VVG § 158 1 [Versicherungsvertragsgesetz] und VAG § 8a [Versicherungsaufsichtsgesetz]).

Zwar haben schon 45% aller Haushalte eine Rechtsschutzversicherung. Überwiegend wurde diese aber nur für den Verkehrsbereich abgeschlossen. Das Marktpotential – vor allem hinsichtlich der anderen Rechtsschutzbereiche – ist also noch lange nicht voll ausgeschöpft. Im Jahre 1994 entfielen von den Gesamtbeitragseinnahmen der HUKR-Versicherer ca. 6.2% (= ca. 2 Mrd. €) auf die Rechtsschutzversicherung. Die Schadenquote betrug bei ca. 3,7 Mio. Schadensfällen und ca. 1,5 Mrd. € Schadensaufwendungen 74%. Der ungeahnte Aufschwung des RSV im letzten Jahrzehnt kommt auch darin zum Ausdruck, dass die Beitragseinnahmen der Rechtsschutzversicherung inzwischen ca. 40% der Beitragseinnahmen der allgemeinen Haftpflichtversicherung erreichen.

 


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Die Rechtsschutz-Versicherung:
 
 Enstehung und Bedeutung