Privat - Glas - Sachversicherung.

Glasbruchschäden stellen eine der häufigsten Schadensarten dar. Deshalb bietet sich eine gesonderte Glasversicherung an, die Schäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung absichert.

Als Gebäudeverglasung gelten bspw.:

Glas- Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Glasveranden, Wintergärten, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Lichtkuppeln, Brüstungen, Glasbausteine, Sicherheitsglas-Duschkabinen aber auch Abdeckungen (nicht die Solarzellen) von Sonnenkollektoren sofern Sie nicht aus Kunststoff bestehen.

Zur Mobiliarverglasung zählen bspw.:

Spiegel, Glasscheiben von Schränken, Bildern und Innentüren, Sichtfenster, Glasplatten und Glasscheiben von Gas- und Elektrogeräten und Öfen. Für die Absicherung von Glasbruch bei Glaskeramik-Kochflächen sowie von Aquarien oder Terrarien ist in der Regel ein Aufschlag zu zahlen.

Folgende Versicherungsmöglichkeiten werden angeboten:

  • Glaspauschalversicherung für die Verglasung des gesamten Gebäudes,
  • Glaspauschalversicherung für die Verglasung des Gebäudes, die dem allgemeinen Gebrauch dient,
  • Glas-Einzelversicherung,
  • Werbeanlagen.

Ersatzleistung und Anpassung der Versicherung

Die Versicherungsbedingungen sehen vor:

  • Naturalersatz, d.h. Ersatz von zerstörten und beschädigten Sachen durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Anpassung der Haftung des Versicherers an die Glaspreisentwicklung.
  • Anpassung der Prämie entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Glaspreisindex des Statistischen Bundesamtes verändert hat.

Die Glasversicherung leistet nicht bei Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion; Anprall oder Absturz eines Flugzeugs oder durch Folgeschäden dieser Gefahren bspw. durch Löscharbeiten entstehen. Diese Gefahren deckt eine separate Gebäudeversicherung, bzw. Wohngebäudeversicherung.

Beachten Sie:

Gerade, wenn Sie Gebäude neu errichten, sollten Sie rechtzeitig eine Glasversicherung abschließen. So ist Glasbruch in der Bauleistungsversicherung meist nur bis zum "fertigen Einsatz" mitversichert. Werden die Fenster in das Gebäude installiert, ist eine Glasversicherung nötig, um das Glasbruchrisiko abzusichern.

Ebenso ist in der verbundenen Hausratversicherung Glasbruch zwar Bestandteil des Versicherungsschutzes, jedoch wird er nur ersetzt, wenn er durch eine der versicherten Gefahren entsteht.


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