Unfallversicherung.
Tagegeld
Die Tagegeldversicherung dient zur Deckung von Einkommensverlusten, wenn infolge eines Unfalls die bisherige Tätigkeit nicht mehr ganz oder nur zeitweise ausgeführt werden kann. Sie wird in erster Linie Selbständigen geboten. Das versicherbare Tagegeld darf üblicherweise nicht mehr als ein Drittel der VS für Invalidität und Tod zusammen betragen.
Arbeitnehmer erhalten in den ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit ihre vollen Bezüge, weshalb für diesen Personenkreis üblicherweise eine Tagegeldzahlung erst ab dem 43. Tag versicherbar ist. Bei der Bemessung der Höhe ist zu bedenken, dass ab dem 43. Tag in der Regel ein Anspruch auf Krankengeld aus der Sozialversicherung besteht.
Das Tagegeld wird bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit durch Unfall für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, und zwar längstens für ein Jahr, gerechnet ab Unfalltag. Seine Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Die Bemessung des Beeinträchtigungsgrades richtet sich wiederum nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten.
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