Unfallversicherung.
Todesfallleistung
Eine versicherte Todesfallleistung bewahrt die Hinterbliebenen vor unerwarteten finanziellen Belastungen. Sie kann üblicherweise nur in Verbindung mit der Invaliditätsversicherung vereinbart werden.
Es gilt als Versicherungsfall, wenn der Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet zum Tod führt.
Stirbt der Versicherte an den Folgen des Unfalls nach Ablauf des ersten Jahres, besteht kein Anspruch auf Todesfallleistung. Wohl kann gegebenenfalls noch ein Invaliditätsanspruch zu entschädigen sein, der bis zum Tode bestanden hat.
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